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Abwahlverfahren gegen Nikolas Häckel eingeleitet

Bürger haben das Wort

Foto: Nicole Lütke Wer diese Stufen im Rathaus demnächst als Bürgermeister betreten wird, ist noch unklar. Am Sonntag, den 29. September, entscheiden die Bürger zunächst, ob Bürgermeister Nikolas Häckel abgewählt wird.

Gemeinde Sylt. Die Entscheidung war eindeutig: Gegen Bürgermeister Nikolas Häckel wird ein Abwahlverfahren eingeleitet. Das hat die Gemeindevertretung in ihrer jüngsten Sitzung mit einer Mehrheit von 26 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen. Nun haben die Bürger am Sonntag, 29. September, das letzte Wort. Sie müssen die Frage beantworten: „Stimmen Sie für eine Abwahl des Bürgermeisters Nikolas Häckel?“

Die Begründung der Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung begründet ihren Schritt folgendermaßen: „Bei der Abwahl geht es nicht um die Person Nikolas Häckel, sondern um schwere Mängel in der Amtsführung. Wir sind als Gemeindevertretung dem Gemeinwohl unserer Gemeinde und der gesamten Insel verpflichtet. Der seit Jahren unbefriedigende Zustand in der Gemeinde Sylt und den amtsangehörigen Gemeinden ist in hohem Maße der Amtsführung von Nikolas Häckel geschuldet. Im Folgenden listen wir die größten

Probleme und damit die wichtigsten Gründe auf, die uns zur Einleitung des Abwahlverfahrens veranlassen:
• Die Hauptverantwortung des Verwaltungsleiters für die seit Jahren bestehende Haushaltsmisere hat uns in der Entwicklung um Jahre zurückgeworfen und großen Schaden für die Gemeinde und den Amtsbereich verursacht.
• Wichtige Entscheidungen, die teilweise auch außerhalb der Befugnisse des Bürgermeisters lagen, wurden getroffen, ohne die Politik zu informieren oder in die Entscheidungsfindung einzubinden. Die nicht erfüllte Informationspflicht und eine mangelnde Kommunikationsstruktur sorgen fortlaufend für Misstrauen.
• Der aktuelle Prüfbericht des Kreises Nordfriesland (2010 bis 2022) führt eine Fülle von Unzulänglichkeiten im Verwaltungshandeln unter der Verantwortung des hauptamtlichen Bürgermeisters auf.
• Die notwendige Repräsentanz im Verhältnis zu den anderen Inselgemeinden, zum Kreis Nordfriesland und zum Land Schleswig-Holstein wurde wenig bis gar nicht wahrgenommen. Darüber hinaus besteht ein schwer gestörtes Vertrauensverhältnis zu den Amtsgemeinden.
• Unzureichende Teilnahme an insularen Ausschüssen und Gremiensitzungen, wie Verbandsversammlungen, Amtsausschüssen oder Ortsbeiratssitzungen.
• Das Vertrauen zwischen dem Bürgermeister und den Beteiligungsunternehmen sowie dem Eigenbetrieb der Gemeinde Sylt ist zerrüttet. Es findet keine konstruktive Zusammenarbeit mehr statt.
• Mängel in der Personalführung und eine daraus resultierende, durch den Bürgermeister selbst eingestandene Überforderung des Bürgermeisters. Die Organisationsstruktur der Verwaltung ist derzeit durch persönliche Befindlichkeiten des Bürgermeisters geprägt.
Die Gemeindeordnung ermöglicht die Abwahl eines Bürgermeisters, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgermeister und Gemeindevertretung so nachhaltig gestört oder beschädigt ist, dass eine Heilung oder Wiederherstellung nicht mehr gegeben scheint. Insbesondere angesichts eines krankheitsgezeichneten Menschen fiel diese fraktionsübergreifende Entscheidung nicht leicht. Gleichwohl ist sie wohlüberlegt und alternativlos. Es geht um die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Sylt. Diese ist auf einen Neuanfang durch eine integrierende und die gemeindlichen Verhältnisse gestaltende Persönlichkeit angewiesen. Die Gemeindevertretung bittet daher die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Sylt, den Weg für eine Wiederbesetzung der Stelle durch die Abwahl des Bürgermeisters freizumachen.“

Die Antwort der Gegenseite
Der Anwalt von Nikolas Häckel, der Kieler Arbeitsrechtler Trutz Graf Kerssenbrock, nahm Stellung zu den Ausführungen. Er wies zu Beginn darauf hin, dass er erst am Morgen der Sitzung eine Einladung zur Teilnahme erhalten habe. „Ob damit eine ausreichende Ladungsfrist eingehalten worden ist, wage ich zu bezweifeln“, sagte Kerssenbrock. Das sei ein offenkundiger formeller Fehler. Er kündigte rechtliche Konsequenzen an. Zum Zustand des Bürgermeisters sagte er, dass Häckel einen Amtsarzt konsultiert habe. Dieser habe ihn für dienstfähig erklärt. „Am Willen zur Ausübung seines Dienstes besteht kein Zweifel“, so der Anwalt weiter. Darüber hinaus sei Häckel ein mit großer Mehrheit wiedergewählter Bürgermeister. Die Bürger hätten somit Vertrauen zu Nikolas Häckel gehabt. „Wenn ein Bürgermeister einer schweren Krankheit anheimfällt, aber dann wieder dienstfähig wird, dann besteht eine moralische, menschliche und politische Verpflichtung der Mehrheit der Gemeindevertretung, dem nachzukommen“, so Kerssenbrock.

Die Fehler, die Nikolas Häckel vorgeworfen werden, seien bereits von den Vorgängern im Amt des Bürgermeisters begangen worden, führte der Anwalt weiter aus. Nikolas Häckel habe das Amt am 1. Mai 2015 übernommen. „Was er da vorgefunden hat, ist teilweise eine Katastrophe gewesen. Wenn Sie meinen, dass Sie Herrn Häckel für Dinge haftbar machen müssen, die er tatsächlich nicht begangen hat, ist das eine ganz unfaire Prozessführung, die die Gemeinde praktiziert“, so Kerssenbrock an die Mitglieder der Gemeindevertretung.

Als weiteren Schritt hat die Gemeindevertretung auch das Verbot zur Fortführung der Dienstgeschäfte durch Bürgermeister Nikolas Häckel mit 25 Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen. Mit diesem Beschluss soll ebenfalls dem zerrütteten Vertrauensverhältnis zwischen der Selbstverwaltung und Bürgermeister Nikolas Rechnung getragen werden. Darüber hinaus soll verhindert werden, dass die Funktionsfähigkeit der Gemeindeverwaltung hierdurch in Frage gestellt wird.


Geschrieben von: Nicole Lütke / veröffentlicht am: 23.07.2024
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